Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Schmitt Foxy Food One GmbH

§ I. Geltungsbereich

  1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Geschäftsverkehr mit Unter-nehmern, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen un-serer Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrück-lich schriftlich zu. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen abweichende Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführen.
  3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäf-te mit dem Kunden.

§ II. Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nie ausdrücklich schriftlich als verbind-lich bezeichnet werden. Änderungen bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.
  2. Angebote unserer Kunden sind bindend und können von uns innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Angebotes angenommen werden. Ein Vertrag kommt erst mit Über-sendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
  3. Erklärungen, die wir im Zusammenhang mit diesem Vertrag abgeben, enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Garantien erfordern ausdrückliche schriftli-che Erklärungen über die Übernahme einer Garantie.

§ III. Auftragsumfang; Nutzungsentgelt für Ausrüstungsgegenstände; Folgen verlängerter Nutzung, verschmutzter Rückgabe, Verlust oder Bruch

  1. Der Umfang unserer Leistungspflicht ist in der Auftragsbestätigung umfassend und abschließend festgelegt. Insbesondere enthalten öffentliche Äußerungen von uns, ei-nes Herstellers, deren Gehilfen oder Dritten keine diese Auftragsbestätigung ergän-zenden oder verändernden Beschreibungen der geschuldeten Leistung.
  2. Sofern seitens des Kunden Konzepte, Anforderungen, Leistungsbeschreibungen, Planzeichnungen gestellt werden, so sind wir nicht verpflichtet, die Richtigkeit und Ge-eignetheit der gemachten Angaben zu überprüfen. Die Haftung dafür verbleibt bei dem Kunden, sofern Fehler in den Unterlagen bzw. deren Ungeeignetheit von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verkannt wurden. Der Kunde ist verantwortlich für die Einholung sämtlicher behördlicher Genehmigungen bzw. Erlaubnisse, die für die Durchführung einer Veranstaltung notwendig sind, sofern wir die Einholung nicht schriftlich zugesichert haben.
  3. Sämtliche von uns zur Durchführung der Veranstaltung angelieferten Ausrüstungsge-genstände, wie z.B. Koch- und Serviergeräte, Tischeindeckungen, Servierbekleidung, Gläser, Geschirr und Bestecke verbleiben in unserem Eigentum. Diese Gegenstände werden nur zur Nutzung während der Durchführung der Veranstaltung überlassen.
    Der Kunde ist zur vollständigen Rückgabe in einwandfreiem Zustand verpflichtet. Bei der Rückgabe von verunreinigtem Equipement erheben wir eine Reinigungsgebühr je nach Aufwand. Bei Bruch oder Verlust des Geschirrs gilt § V. Abs. 4.
  4. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gilt für die Zeit der Berechnung des in unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung vorgesehenen Nutzungs-entgeltes die Zeit vom Tag der Übernahme der Ausrüstungsgegenstände durch den Kunden bis zur vollständigen Rückgabe an uns. Die Nutzungsentgelte werden tagge-nau abgerechnet, sofern keine Pauschalvereinbarung schriftlich festgelegt wurde. Für den Fall, dass eine verspätete Rückgabe durch den Kunden erfolgt, so haftet dieser für jeden Tag der verspäteten Rückgabe auf den vollen Tagesnutzungssatz. Wir sind vor Überlassung der Gegenstände zur Nutzung berechtigt, eine angemessene Kauti-on von dem Kunden zu verlangen. Diese ist nicht von uns zu verzinsen.
  5. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleiben vorbehalten, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

§ IV. Preise und Zahlungsbedingungen, Verzugseintritt und –folgen; Leistungsver-weigerungsrecht bei ausbleibenden Teilzahlungen, Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte des Kunden

  1. Unsere Preise verstehen sich stets zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
  2. Wir behalten uns vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages erhebliche Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Dies werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
  3. Nach Eingang unserer Auftragsbestätigung sind 30 % des vertraglich vereinbarten Entgelts vom Kunden zu zahlen. Weitere 30 % des vereinbarten Entgelts sind spätes-tens 10 Tage vor dem Veranstaltungstag vom Kunden zu überweisen. Maßgeblich ist die Gutschrift der Überweisung. Die restlichen 40% des Entgelts sind binnen 10 Tagen nach Durchführung der Veranstaltung zu zahlen. Die Abrechnung von Daueraufträgen für Betriebsverpflegung erfolgt wöchentlich.
  4. Zahlt der Kunde einen fälligen Betrag nicht, so kommt er ohne weitere Erklärung 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug.
  5. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Hö-he von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht zur Gel-tendmachung der Schadenspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB und eines ggf. ent-standenen weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
  6. Sollte eine der beiden vor der Veranstaltung fälligen Teilzahlungen nicht oder nur teil-weise geleistet werden, so sind wir berechtigt, die Leistung unter Beachtung der Vor-gaben des § 320 BGB zu verweigern. Weitergehende Ansprüche bleiben uns vorbe-halten.
  7. Im Falle des Auftretens von Mängeln ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berech-tigt, soweit der einbehaltene Betrag in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und der voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere Mängelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung berechtigt, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Leistung steht.
  8. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder sich aus demselben Vertrag ergeben, unter dem die betreffende Leistung erfolgt ist.

§ V. Haftung und Gewährleistung, Verpflichtung des Kunden zum Wertersatz für Gegenstände

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich zu beschreiben.
  2. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der verein-barten Beschaffenheit der Leistung oder nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Leistung. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neuleis-tung steht in jedem Falle uns zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
  3. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von uns oder einem unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestim-mungen. Im Übrigen haften wir auch nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns, ei-nen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertrags-pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Höhe eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, uns für beschädigte, zerstörte oder abhanden gekommene Gegenstände Wertersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten zu leisten.
  5. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder einge-schränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung un-serer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ VI. Kündigung / Stornobedingungen

Der Vertrag kann jederzeit durch den Kunden gekündigt werden. Für den Fall der Kündigung durch den Kunden bleibt unser Vergütungsanspruch in Höhe der nachfol-genden Bestimmungen bestehen, sofern wir nicht Anlass zu einer Kündigung aus wichtigem Grunde gegeben haben:

Kündigung bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der vertraglich vereinbarten Vergütung

Kündigung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % der Vertragsvergütung

Im Falle von späteren Kündigungen ist die volle Vergütung zu zahlen, wobei wir uns etwa ersparte Aufwendungen anrechnen lassen müssen.

Hiervon unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Diese Kündigung hat jedoch spätestens 2 Wochen nach Kenntnis der kündi-genden Partei von dem zur Kündigung berechtigenden wichtigen Grund schriftlich ge-genüber der anderen Vertragspartei zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Kün-digungserklärung und nicht die Absendung des Kündigungsschreibens.

§ VII. Urheberrecht, Geheimhaltungspflicht

  1. Die Konzepte und die darin enthaltenen Ideen bleiben in unserem geistigen Eigentum.
  2. Soweit der Kunde uns Material zur Verfügung stellt, stellt er uns von Rechten Dritter an diesem Material frei.
  3. Die Vertragspartner sichern für alle im Rahmen des Vertrages zur Kenntnis gelangten Daten und Informationen strenge Vertraulichkeit zu. Die Vertragspartner sind ver-pflichtet, das jeweils gegenseitig überlassene Datenmaterial ausschließlich für die Er-bringung der nach dem Vertrag vereinbarten Leistung zu verwenden. Die weitere Nut-zung bedarf jeweils einer vorigen schriftlichen Einwilligung des Vertragspartners.
  4. Nutzungsrechte erbrachter Leistungen verbleiben bei uns. Das Urheberrecht an Ar-beiten, Konzepten und darin enthaltenen Ideen verbleibt ebenfalls bei uns. Weitergabe und Vervielfältigung (auch auszugsweise) sind lediglich mit unserer schriftlichen Ein-willigung zulässig.
  5. Kommt ein Vertrag nicht zustande, ist es dem Kunden untersagt, die ihm durch das Angebot bekannt gewordenen Informationen zu nutzen, um mit den Künstlern und Vermietern selbst Verträge abzuschließen. Verstößt der Kunde gegen dieses Verbot, macht er sich schadensersatzpflichtig.

§ VIII. Verjährung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängel der Leis-tung – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen und einer Verlet-zung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen greifen die gesetzli-chen Verjährungsfristen.

§ IX. Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Ge-richtsstand ist Hamburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Ge-schäftssitz zu verklagen.

§ X. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

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